Eine professionelle Zahnreinigung in unserer Praxis in Berlin Schöneweide beseitigt auch hartnäckige Ablagerungen an schwer erreichbaren Zahnflächen. Informieren Sie sich hier über die Vorteile und den Ablauf einer PZR!
Heute können Zähne durch eine gezielte Vorsorge bis ins hohe Alter erhalten bleiben. Um Zahn- und Zahnfleischerkrankungen entgegen zu wirken, sind gute häusliche Mundhygiene und gesunde Ernährung wichtige Voraussetzungen. Sie reichen als alleinige Maßnahmen im Normalfall jedoch nicht aus. Hartnäckige Ablagerungen und bakterielle Beläge an schwer zugänglichen Zahnflächen können Sie mit ihrer Zahnbürste nicht mehr entfernen. Dies erfordert eine zusätzliche professionelle Zahnreinigung (PZR) in der zahnärztlichen Praxis.
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine Intensivreinigung der Zähne mit Spezialinstrumenten. Sie hat das Ziel, alle krank machenden oder kosmetisch störenden Beläge auf der Zahnoberfläche an allen Stellen zu entfernen. So können Karies und Zahnfleischerkrankungen (Parodontitis) effektiv vorgebeugt und gleichzeitig das Aussehen der Zähne verbessert werden. Durch die Bakterienreduktion wird auch ein wichtiger Beitrag gegen unangenehmen Mundgeruch geleistet und allgemeinen Erkrankungen wie z.B. Diabetes und Herz-Kreislauferkrankungen vorgebeugt bzw. unterstützend behandelt.
Dauer und Häufigkeit der PZR hängen stark von der individuellen Belagssituation und dem Erkrankungsrisiko hinsichtlich Karies und Parodontitis ab. Üblich sind halbjährliche, mindestens jedoch jährliche PZR-Termine , wenn ein niedriges Karies- oder Parodontitisrisiko und eine geringe Neigung zu harten und weichen Belägen vorliegt. Anders ist es bei vorhandenen Zahnfleischtaschen, ungünstigen Mundhygienebedingungen und starker Neigung zu harten, mineralisierten Ablagerungen oder unschönen Verfärbungen. Dann können häufigere Intervalle, z.B. vierteljährlich, sinnvoll oder sogar notwendig sein.
Je nach Zahnanzahl und Belagsituation variiert die Dauer einer professionellen Zahnreinigung zwischen 30 und 45 Minuten.
Die professionelle Zahnreinigung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, obwohl sie als medizinisch notwendige Maßnahme anerkannt ist. Sie wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet und ist somit eine Privatleistung für den Patienten. Einige Zusatzversicherungen übernehmen oder beteiligen sich an den Kosten.
Bei privat versicherten Patienten zahlt Ihre private Krankenkasse die Behandlung entsprechend Ihres Versicherungstarifs. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!
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